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   BVerwG, 11.07.1972 - VI C 41.69   

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https://dejure.org/1972,1425
BVerwG, 11.07.1972 - VI C 41.69 (https://dejure.org/1972,1425)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.1972 - VI C 41.69 (https://dejure.org/1972,1425)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 1972 - VI C 41.69 (https://dejure.org/1972,1425)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 40, 209
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.04.1972 - VI C 5.70

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Gewährung eines Unterhaltsbetrages in Höhe

    Auszug aus BVerwG, 11.07.1972 - VI C 41.69
    Es handelt sich vielmehr nur um eine dem Ausgleich von Härte dienende und in das pflichtgemäße Ermessen des Dienstherrn gestellte Versorgung, deren Bewilligung dem Grunde und der Höhe nach entscheidend von den wirtschaftlichen Verhältnissen und der Würdigkeit der Witwe abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt das zum Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 19. April 1972 - BVerwG VI C 5.70).
  • BVerwG, 29.03.1968 - VI C 11.67
    Auszug aus BVerwG, 11.07.1972 - VI C 41.69
    Denn diese Frage berührt nicht die Verfassungsmäßigkeit der geltenden Regelung (vgl. dazu u.a. Urteil vom 29. März 1968 - BVerwG VI C 11.67 - [Buchholz 235.12 § 26 LBesG Berlin Nr. 6]).
  • BVerwG, 15.01.1986 - 2 B 84.84

    Rückforderung von Bezügen - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher

    Maßgeblich für die Rückforderung trotz Wegfalls der Bereicherung in Fällen der vorliegenden Art ist also - dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt -, ob der Beamte sich mit guten Gründen auf die Rechtmäßigkeit des die Grundlage der Leistungen bildenden Verwaltungsakts verlassen durfte oder ob er wußte, daß der Verwaltungsakt fehlerhaft war bzw. dies nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in außergewöhnlich hohem Maße außer acht gelassen hat (vgl. u.a. BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57]; 19, 188 [BVerwG 19.08.1964 - VI B 15/62]; 40, 212 [BVerwG 11.07.1972 - VI C 41/69]; Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG 2 C 82.63 - ).
  • BVerwG, 29.04.1985 - 2 B 37.85

    Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Er hat nachteilige Folgen zu erwarten, wenn er durch sein Verhalten die an sein eigenes Interesse anknüpfende Erwartung des Dienstherrn enttäuscht und dadurch seine beamtenrechtliche Treuepflicht verletzt, wobei der Umfang der Prüfungspflicht in einem angemessenen Verhältnis zu den ihm eröffneten Besoldungsmerkmalen stehen muß (BVerwGE 32, 228 [BVerwG 25.06.1969 - VI C 103/67]; 40, 212 [BVerwG 11.07.1972 - VI C 41/69]).
  • BVerwG, 29.01.1985 - 2 B 2.85

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung von

    Er hat nachteilige Folgen zu erwarten, wenn er durch sein Verhalten die an sein eigenes Interesse anknüpfende Erwartung des Dienstherrn enttäuscht und dadurch seine beamtenrechtliche Treuepflicht verletzt, wobei der Umfang der Prüfungspflicht in einem angemessenen Verhältnis zu den ihm eröffneten Besoldungsmerkmalen stehen muß (BVerwGE 32, 228 [BVerwG 25.06.1969 - VI C 103/67]; 40, 212 [BVerwG 11.07.1972 - VI C 41/69]).
  • BVerwG, 09.10.1984 - 2 B 52.84

    Voraussetzungen für eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2

    Entsprechendes gilt auch für die Rügen, das Berufungsgericht weiche von den in BVerwGE 8, 261 (271) [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57]; 32, 228 (233) [BVerwG 25.06.1969 - IV C 14/68]; 40, 212 [BVerwG 11.07.1972 - VI C 41/69]abgedruckten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts sowie von einem weiteren Rechtssatz in dem Urteil vom 8. Februar 1968 - BVerwG 2 C 6.67 - (a.a.O.) ab.
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